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Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Mail-Marketing, Teil 1: Der Adressat

18. November 2011

Aktuell werden die Themen Datenschutz und Rechtssicherheit immer lauter. Damit Sie sich im E-Mail-Marketing auf der sicheren Seite bewegen, finden Sie in unserer Reihe wertvolle Tipps rund um rechtliche Rahmenbedingungen. Wir beginnen mit der Wahl des Empfängers.

Lediglich eine ausdrückliche Einwilligung oder eine bestehende Geschäftsbeziehung erlaubt das Versenden von E-Mails mit werblicher Absicht an potentielle Kunden. Darüber hinaus gibt es weitere Richtlinien, die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, im E-Mail-Marketing vorgibt.
Nur beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen dürfen E-Mail-Adressen an den Anbieter übermittelt werden. Dabei dürfen einzig und allein eigene Produkte oder Services beworben werden, aber keine Leistungen von Drittanbietern. Im Detail müssen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen mit denen bei der Einwilligung übereinstimmen. Prinzipiell für jedermann ersichtlich, sollte der Empfänger dem E-Mail Versand nicht widersprochen haben. Es ist darüber hinaus Pflicht, dem Kunden bei Erhebung der Daten auf das jederzeitige Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen.
Abschließend empfehle ich Ihnen diese Vorschriften ernst zu nehmen. Zwar herrscht beispielsweise bei der Übereinstimmung der Produkte/Dienstleistungen eine rechtliche Grauzone, doch dies allein schützt Sie nicht vor rechtlichen Konsequenzen.

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